Gesetzliche Grundlagen
Digitale Medien sind für Menschen mit Behinderung nicht immer ohne Probleme zugänglich, eventuell je nach Behinderung auch gar nicht zugänglich. Dieser Umstand fürht dazu, dass diese Personen ohne fremde Hilfe keine Möglichkeit haben, selbsttätig am kulturellen, sozialen und Arbeitsleben teilnehmen zu können. Ein Umstand, den der Gesetzgeber so weit wie möglich aber ausschließen will. Das Ziel ist es, diesen Menschen eine möglichst problemlose Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die entsprechende Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter dem Namen Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG):
§5 Gleichstellungsauftrag
(1) Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft.
(2) Die öffentlichen Stellen im Sinne von § 2 sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten.…
Auch der BUND hat entsprechende Gesetze erlassen, zu finden unter der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Ebenfalls relevant: die Richtline (EU) 2016/2102 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Oktober 2016
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Technische Standards
Die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) geregelt, erstellt vom W3C. Die WCAG betrifft wortgemäß zwar nur die Regelungen im Web und das Erzeugen von Web-Inhalten, jedoch haben sich andere Dokumentformate an diesen Richtlinien orientiert, auch wenn je nach Format nicht alle Vorgaben des WCAG sinnvoll anwendbar sind. Das PDF (Portable Document Format) orientiert sich ebenfalls an den WCAG-Richtlinien, die Spezifikationen des Formates pdf/UA (Universal Accessibility) bauen darauf auf. pdf/UA wurde 2012 als ISO-Standard 14289-1 veröffentlicht. Viel Informationen zu diesem Format finden Sie unter https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf
Da an der Universität sehr viele Dokumente als pdf oder als Word-Datei weitergegeben werden, werden wir uns hier besonders auf diese Formate konzentrieren. Autoren im Web sollten sich vor allem mit der WCAG beschäftigen.
Das Wichtigste in Kurzform
Grundsätzlich muss folgendes beachtet werden:
- Struktur des Textes: Ein Text muss mit korrekter Struktur versehen werden. Elemente müssen korrekt "getaggt" werden, damit sie als Überschrift, Zitat usw. von Hilfssoftware erkannt werden können. Damit erleichtert man Screenreadern oder Benutzer mit Braille-Zeile den Zugang zu Texten enorm.
- Gestaltung: Farbe und Kontraste sollten die Zugänglichkeit nicht behindern. Kontraste müssen stark genug sein, dass auch Leute mit eingeschränkter Sehfähigkeit den Text lesen können, Farben sollen so gewählt werden, dass eine Farbsehschwäche keine Auswirkung auf die Lesbarkeit hat.
- Barrierefreie Inhalte/Multimedia: Das betrifft Tabellen, Bilder, Videos etc. Tabellen sollten auf jeden Fall Kopfzeilen enthalten, damit die Inhalte korrekt zugeordnet werden können (Wichtig für Screenreader und Sprachausgabe). Bilder und Videos sollten eine Beschreibung enthalten, die den Inhalt damit auch für Blinde zugänglich macht. Es wäre für Videos ebenfalls anzuraten, dass diese Untertitel für Hörgeschädigte enthalten.
- Formulare: Eingabefelder sollten einen Titel bzw. eine Erklärung dazu haben. Nicht immer ist aus dem Kontext verständlich, was in Formularfelder einzutragen ist. Hier nicht auf visuelle Bezüge setzen, es muss auch für Blinde absolut klar sein, was in die Felder eingetragen werden soll.
- Metadaten: Die meisten Dokumentformate kennen zusätzliche Beschreibungen zu dem Inhalt des Dokumentes. Diese Metadaten sollten auf jeden Fall ausgefüllt werden. Unter anderem braucht man z.B. die Information zu der dominanten Sprache im Dokument: das ermöglicht einem Screenreader (z.B. Jaws, Microsoft Narrator oder Apples VoiceOver), die richtige Sprachsynthesesoftware zu verwenden.
Software
Die Anleitung nutzt folgende Software:
- Microsoft Office. Für Mitarbeiter und Studierende an der Universität Tübingen kostenfrei verfügbar (z.B. über Microsoft 365)
- Adobe Acrobat Pro (für Mitarbeiter z.B. über die Site-Lizenz der Universität oder Adobe Acrobat Document Cloud, siehe hier Anleitungen zu Adobe Lizenzen)
- PAC3: der PDF Accessibility Checker. Download für Windows (Frei verfügbare Software)
Neben der oben genannten Software gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Programme, mit denen man problemlos barrierefreie Dokumente erzeugen kann.
Wichtig ist hier zu verstehen: Egal welche Software Sie benutzen, es gibt leider keine Software, die ihnen alles mit einem Klick erledigen kann. Ebenso: die Tatsache, dass Sie den Test auf Standardkonformität PDF/UA bestanden haben, bedeutet leider nicht, dass ihr Dokument jetzt auch perfekt zugänglich ist. Es kann durchaus sein, dass ein PDF, das nicht standardkonform ist, trotzdem besser mit einer Braillezeile oder einen Screen-Reader gelesen werden kann als ein PDF mit der PDF/UA Konformität. Es kommt hier sehr stark auf den Inhalt bzw. dessen Struktur an, und das kann ein Standardkonformitätstest nicht zu 100% abdecken.